Nach bestandener Führerprüfung der Kategorien A oder B bleibt dein Führerausweis „auf Probe“ 3 Jahre gültig. Innerhalb von 12 Monaten ab bestandener Führerprüfung musst du einen Weiterbildungskurs bei einem WAB Anbieter besuchen. Dieser dauert 7 Stunden und findet an einem Tag statt. Erst nach dessen Besuch, wird dir nach Ablauf der Probezeit der unbefristete Führerausweis automatisch ausgestellt.
Bei der Wahl eines WAB Anbieter helfe ich dir gerne.
Es liegt in deiner Verantwortung den Kurs fristgerecht zu besuchen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist musst du mit einer Busse von bis CHF 300.00 rechnen. Falls du die Weiterbildung innerhalb der Probezeit gar nicht besuchst, läuft dein befristeter Führerausweis ab und du bist somit nicht mehr fahrberechtigt.
Wird dir während der Probezeit der Führerausweis entzogen, verlängert sich deine Probezeit um 12 Monate ab Wiedererteilung des Ausweises. Bei einer zweiten Widerhandlung, die zum Entzug deines befristeten Führerausweises führt, wird dein Ausweis annulliert. Nach einer Annullation kannst du frühestens nach 12 Monaten den Führerausweis auf regulärem Wege wieder erlangen.