1. Formular anfordern

Hier kannst du das Formular 103 „Lernfahrausweis-Gesuch“ vom Strassenverkehrsamt Thurgau herunterladen und ausdrucken. Fülle das „Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises“ aus.

2. Nothelferkurs besuchen

Bei Einreichung des Formulars muss der Gesuchsteller eine Bescheinigung über den Besuch eines Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) beilegen. Ein schon absolvierter Kurs darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
Wir empfehlen dir den Nothelferkurs des Samaritervereins Frauenfeld, hier wirst du von Profis mit langjähriger praktischer Erfahrung im Rettungsbereich begleitet.
Unter Angebote / Nothelferkurs kannst du dich direkt anmelden.

Für weitere Infos kannst du mich jederzeit kontaktieren.

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3. Sehtest absolvieren

Geh zu einem Optiker deiner Wahl und mache einen Sehtest. Das Resultat wird direkt auf dem Gesuchformular eingetragen. Der Sehtest ist 2 Jahre gültig.

Lasse regelmässig deine Sehschärfe überprüfen. Am besten alle 5 Jahre, ab dem 60. Lebensjahr sogar alle zwei Jahre. Benötigst du Brillen oder Kontaktlinsen, musst du diese auch beim Führen von Motorfahrzeugen tragen.

4. Passfoto beschaffen

Beschaffe dir ein farbiges Passfoto.

Das Passfoto wird auf deinem Führerschein abgebildet.

5. Identifikationsnachweis einholen

Dir stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: – Geh persönlich bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde vorbei und nimm Gesuchformular, Passfoto und einen gültigen Ausweis (Identitätskarte/CH-Pass oder Ausländerausweis) mit. Die Einwohnerkontrolle überprüft, ob Passfoto sowie Personalien auf dem Gesuch mit der antragstellenden Person übereinstimmen und bestätigt dies auf dem Gesuchformular. Sie prüft das Gesuch auf Vollständigkeit, zieht Gesuchformular und Passfoto ein und sendet beides dem Strassenverkehrsamt zu. Dies kostet zusammen Fr. 15.-. – Du kannst aber auch persönlich beim Straßenverkehrsamt in Frauenfeld oder Amriswil vorbeigehen und den Identifikationsnachweis kostenlos, wie oben beschrieben, vornehmen lassen.

Checkliste

  • Gesuchformular (mit ausgefülltem Seetest)
  • Passfoto
  • Identitätskarte/CH-Pass oder Ausländerausweis
  • Bestätigung Nothelferkurs

6. Theorie lernen

Die Theorie kannst du (spätestens jetzt) gut zu Hause üben. Hierfür gibt es bei „Theorie24“ die Original Prüfungsfragen des Strassenverkehrsamtes.
Für nur Fr. 29.– kannst du dich online 2 Monate lang mit Computer (PC+Mac), Smartphone und Tablet-PC in deinem eigenen Lernbereich bewegen und dir das nötige Wissen aneignen.
Du kannst dich bei „Theorie24“ anmelden oder bei mir eine VIP Card für 2 Monate bestellen.
logo_theorie24

Falls du ein herkömmliches Theoriebuch bevorzugst, empfehle ich dir «Autofahren heute» von Alfred Trachsler, welches du im Buchhandel erhältst.

Hinweis!: Bist du bereits Besitzer der Kategorie A oder der Unterkategorien A1 / B1 entfällt die Theorieprüfung, da du diese ja schon bestanden hast.

7. Theorieprüfung

Mit der ID Nummer die du der „Zulassungsbewilligung zur Theorieprüfung“
entnimmst, kannst du dich hier online beim Strassenverkehrsamt anmelden.
Die Theorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters (Kategorie B = 17 Jahre, A1 = 16 Jahre) absolviert werden.

Hier kannst du dich online für einen Termin beim Strassenverkehrsamt anmelden.

8. Lernfahrausweis

Nach bestandener Theorieprüfung wird dir der Lernfahrausweis zugestellt. Falls du das Mindestalter noch nicht erreicht hast, wird dir der Lernfahrausweis pünktlich zum Geburtstag zugestellt.

lernfahrausweis

9. Lernfahrten

Jetzt gehts los ! Nun darfst du mit den Lernfahrten beginnen. Am Besten du rufst mich baldmöglichst an, sodass wir die erste Fahrlektion planen können. Du hast die Wahl zwischen einem Automat oder handgeschaltenen Fahrschulfahrzeug. Wenn du deine Prüfung mit einem Automat machst darfst du danach auch mit einem geschaltenen Fahrzeug fahren.
Auch private Lernfahrten mit einer Begleitperson, die den unbefristeten Führerausweis der entsprechenden Kategorie seit mindestens 3 Jahre besitzt und mindestens 23 Jahre alt ist, sind ab jetzt möglich und auch ratsam.

Private Lernfahrten

  • Die Begleitperson muss im Besitz eines mindestens 3 Jahre unbefristeten Führerausweis der Kategorie B sein
  • Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt
  • Die Begleitperson muss die Handbremse leicht erreichen und bedienen können
  • Den Lernfahrausweis immer bei sich tragen
  • Das Fahrzeug muss auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem „L“ tragen
    Gibt es an den meisten Tankstellen für wenig Geld
  • Erst bei Prüfungsreife darf die Autobahn befahren werden
    (wenn man den Prüfungstermin erhalten hat)

10. Verkehrskunde

Nun steht der obligatorische Besuch des Verkehrskunde-Kurses auf dem Programm. Dieser sollte möglichst im ersten Drittel der Fahrausbildung stattfinden.
Ich werde dich im Fahrunterricht über die nächsten Kurse informieren. Oder du kannst die Daten per Email bei mir erfragen.

11. Führerprüfung

Am Abschluss der Fahrausbildung gehört natürlich das Bestehen der Führerprüfung die durch einen Experten des Strassenverkehrsamtes durchgeführt wird.
Die Prüfung absolvierst du mit dem Fahrschulfahrzeug an das du dich schon gewöhnt hast.

12. Probezeit / WAB-Kurse

Nach bestandener Führerprüfung bleibt dein Führerausweis „auf Probe“ 3 Jahre gültig.
Innerhalb dieser 3 Jahre musst du 2 Weiterbildungskurse besuchen. Bei mir sind Gutscheine für 100.-sFr. Ermässigung für diese Kurse zu erhalten (auch für „fremde“ Ex-Fahrschüler).
Erst nach deren Besuch und der Einreichung der entsprechenden Bestätigungen beim Strassenverkehrsamt, wird dir nach Ablauf der Probezeit der unbefristete Führerausweis ausgestellt.
Mehr Infos zu den WAB-Kursen siehst du hier.

Nach bestandener Führerprüfung bleibt dein Führerausweis „auf Probe“ 3 Jahre gültig.
Innerhalb des ersten Jahres musst du einen Weiterbildungskurs besuchen. Erst nach dessen Besuch wird dir nach Ablauf der Probezeit der unbefristete Führerausweis automatisch ausgestellt.
Mehr Infos zu den WAB-Kursen und zur neuen Regelung kannst du hier nachlesen.

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